Gleich kann auch dann vorgegangen werden, wenn die Ehegatten während des Zusammenlebens zwar Ersparnisse bilden konnten, diese aber bei im Übrigen gleichbleibenden Verhältnissen nicht höher sind als die Mehrkosten infolge der Trennung. Die einstufig-konkrete Methode drängt sich mit anderen Worten nicht schon dann auf, wenn die Einkünfte überdurchschnittlich sind, sondern erst dann, wenn im Zusammenleben so viel gespart wurde, dass auch nach der Trennung eine beträchtliche Sparquote übrig bleibt. Auch bei sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen kann durchaus auf die Methode der Existenzminima-Berechnung mit Überschussverteilung zurückgegriffen werden.