Dieser darf beim Unterhaltsberechtigten nicht zur Bildung von Vermögen führen. Für die Wahl zwischen den beiden in der Praxis angewandten Methoden – einstufig-konkrete Methode oder Grundbedarfsberechnung mit Überschussverteilung – ist nicht allein entscheidend, ob die Parteien über mittlere, gute oder sehr gute Einkünfte verfügen. Entscheidend ist letztlich einzig, ob auch nach der Scheidung eine Sparquote verbleibt. Auf die Bestimmung der tatsächlichen Ausgaben der Ehegatten während der Ehe kann verzichtet und die Methode der Grundbedarfsrechnung mit Überschussverteilung angewendet werden, wenn während der Ehe die gesamten Einnahmen für den gemeinsamen Haushalt verwendet wurden.