SchKG erst nach 20 Jahren verjähren. (…) Diese Tendenz würde mit einer Erhöhung des Zuschlags eher noch gefördert. Zudem sind die allgemeinen Lebenshaltungskosten im Kanton Solothurn, die sich auf einige Positionen des erweiterten Notbedarfs, wie Miete, Krankenkassenprämien, Restaurationspreise, etc. auswirken, im Vergleich mit andern Kantonen nicht so hoch, dass sie eine Erhöhung des Zuschlags rechtfertigen würden. Die bisherige Solothurner-Praxis, den Grundbetrag um 50 % zu erhöhen, ist deshalb zu bestätigen.