Erweitert werde dieser Betrag durch die nicht reduzierbaren Kosten, wie Steuern und dazu kämen gewisse übliche Kosten wie diejenigen für ein Auto, Radio und Fernseher, Telefon, Computer, sowie gewisse Privatversicherungen. Weiter dazu müsse schliesslich ein gewisser Zuschlag kommen, da der Grundbetrag, welcher für Nahrung, Kleidung, Körperpflege, kulturelle Auslagen, etc. bestimmt sei, definitionsgemäss nur den Notbedarf decke und folglich nicht ausreiche, um Bedürfnisse eines Schuldners zu befriedigen, der zur Führung eines standesgemässen Lebens berechtigt sei.