Infrage kommen beispielsweise die Verpflichtung zur periodischen Berichterstattung an die Behörden, die Anordnung, dass die Übergabe des Kindes an einem bestimmten Ort stattzufinden und dass das Kind während der Besuchstage auch dort zu übernachten habe, das Verbot, mit dem Kind Auslandreisen zu unternehmen, oder Anweisungen, dass bestimmte Aktivitäten durch den Besuchsberechtigten zu unterlassen sind oder bestimmte Personen nicht mit dem Kind getroffen werden dürfen. Möglich ist auch die Verpflichtung, das Besuchsrecht an einem bestimmten Ort wahrzunehmen, zum Beispiel an einem sogenannten Besuchstreffpunkt.