SOG 2012 Nr. 2 Art. 307 ZGB. Eine Weisung an einen Vater, sich in ärztliche psychotherapeutische Behandlung zu begeben, ist nur zulässig, wenn diese unmittelbar dem Kindeswohl dient. Soweit eine solche Weisung in erster Linie dem Vater helfen soll, lässt sie sich nicht auf Art. 307 ZGB stützen. Sachverhalt: In einem Scheidungsurteil verfügte der Amtsgerichtspräsident Folgendes: Dem Vater A. wird die Weisung erteilt, der im Gutachten des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes (KJPD) aufgeführten Empfehlung Folge zu leisten und sich in ärztliche psychotherapeutische Behandlung zu begeben bzw. diese fortzusetzen, sofern er sie bereits begonnen haben sollte.