Einführung neuer Nebenkosten Die Vermieterin hat die Einführung neuer Nebenkosten mit eingeschriebenem Brief unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfristen und -termine, verlängert um eine zehntägige Anzeigefrist, mitzuteilen. Auf der vierten Seite folgen weitere Bestimmungen und der Hinweis «Dieser Mietvertrag wurde vom Bundesamt für Wohnungswesen genehmigt». 3.a) Der Amtsgerichtspräsident würdigte den Mietvertrag der Parteien wie folgt: