Auf der gegenüberliegenden dritten Seite des Dokuments finden sich unter dem Titel «Besondere Bestimmungen für WEG-Wohnungen» unter anderem folgende Ziffern: 2.1 Grundmiete Mit der Grundmiete werden Kapitaldienst, Unterhalts- und Verwaltungskosten sowie Leistungen, welche die Tilgung der Hypothekarschulden (II. Hypothek) auf 60 Prozent der Anlagekosten in 25 Jahren ermöglichen, abgegolten. Alle übrigen anfallenden Kosten müssen getrennt als Nebenkosten verrechnet werden (Art. 37 WEG). 3. Nebenkosten 3.1 Begriff Alle nicht unter Ziffer 2.1 erwähnten Eigentümerlasten gelten als Nebenkosten (Art. 37 Abs. 3 WEG).