Die beiden Mietverträge der Parteien sind im Wesentlichen identisch. Sie bestehen aus einem vierseitigen Bogen, das heisst ein Blatt im Format A3, das gefaltet ist und somit vier Seiten ergibt. Die erste Seite enthält nach dem Titel «Mietvertrag WEG Wohnungen» unter anderem die Bezeichnung der Parteien, des Mietobjektes, des Mietzinses und der «Nebenkosten à conto» von CHF 130.00 im ersten beziehungsweise CHF 150.00 im zweiten Vertrag. Die zweite Seite beginnt mit dem Randtitel «Besondere Vereinbarungen» und der Klausel: «Für Mietzins und Nebenkosten gelten die nebenstehenden Besonderen Bestimmungen für WEG-Wohnungen».