Mutwillig ist es gerade, zu seinem vom Staat bezahlten Anwalt überhaupt keinen Kontakt zu haben, obwohl man weiss, dass in der Schweiz ein Scheidungsprozess anhängig ist, in dem die Gegenpartei die Scheidung verlangt, die man selbst jedoch nicht will; am 20. September 2007 die Hauptverhandlung in dieser Sache stattfinden wird. Qualifiziert mutwillig ist es, sich nicht einmal nach dem Ausgang dieser Verhandlung zu erkundigen, ja es seinem Anwalt zu verunmöglichen, den Prozessverlauf von sich aus zu rapportieren, indem man diesem nicht sagt, wo man sich aufhält und wie man erreicht werden könnte. c)