Auch derjenige verliert einen Prozess, der eine Klage erst im Verlauf des Verfahrens auf Grund besserer Einsicht anerkennt, beispielsweise weil in einem neuen Bundesgerichtsentscheid eine bisher unsichere Rechtslage geklärt wird oder weil ihm ein gewiefter Rechtsanwalt die wahre Rechtslage erörtert. Er wird auch dann kostenpflichtig, wenn er vielleicht durchaus einleuchtende Gründe hatte, die Klage nicht von Anfang an anzuerkennen. Wer klagt oder umgekehrt eine Klage nicht anerkennt, hat immer ein mehr oder weniger grosses Prozessrisiko.