In Betracht kommen in erster Linie die Versteigerung oder der freihändige Verkauf des Liquidationsanteils; in zweiter Linie die Auflösung der Gemeinschaft und die Liquidation des Gemeinschaftsvermögens (Kurt Amonn/Fridolin Walther: Grundriss des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts, Bern 2003, § 47 Rz 28 f.; Franco Lorandi: Der Freihandverkauf im schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Zürich 1993, S. 365). (...) Die Gesellschafter des Baukonsortiums haben damit den Liquidationsanteil der M. AG in Konkurs zu gesamter Hand erworben. Mit der käuflichen Übernahme des Liquidationsanteils sind jedoch die Mitgliedschaftsrechte nicht übertragen worden (Franco Lorandi, a.a.O., S. 280;