, vertreten durch R., unter der Bezeichnung "Baukonsortium" zu einer einfachen Gesellschaft zusammen. Das Baukonsortium bezweckte die Überbauung und den Verkauf von Wohneinheiten und den Verkauf von nicht überbauten Teilparzellen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. April 1994 wurde die M. AG neu in die Gesellschaft aufgenommen. Die Aktionäre von Gesellschaftern, welche juristische Personen sind, verpflichteten sich mit ihrer Unterschrift, zusammen mit den von ihnen vertretenen Firmen für deren Verbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsvertrag solidarisch und unbeschränkt einzustehen. Für die M. AG unterzeichnete Albert M. die Erklärung, solidarisch und unbeschränkt mitzuhaften.