680 Abs. 2 OR, so wie es in Literatur und Praxis verstanden wird, verletzen würde. Die klagenden Aktionäre würden vom Liquidationserlös profitieren, obwohl Gläubiger Teilverluste hinnehmen müssten. Die Klage ist demnach auch aus diesem Grund, unabhängig von der Verjährung, abzuweisen. Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 9. Januar 2006 (ZKAPP.2003.45)