(In letzterem Fall pflegt der Käufer auch mit niemandem teilen zu wollen.) Wer beispielsweise Anfang 2003 in ABB investierte, kann heute einen vier- oder mehrfachen Gewinn einfahren. Es hätte aber auch ganz anders kommen können. 12. Die Abweisungsverfügung des ausseramtlichen Konkursverwalters wurde v.a. mit den fehlenden Voraussetzungen für das Vorliegen eines Schadenersatzanspruchs begründet. Zudem wurde auf das Kapitalrückzahlungsverbot nach Art. 680 Abs. 2 OR hingewiesen und dazu Folgendes ausgeführt: “