Ein Investor in Aktien spielt immer mit dem Risiko, mindestens ein Kursverlust ist stets möglich. Im vorliegenden Fall war aber die Situation der Biber Holding AG bereits anno 1994 dramatisch – also vor den von den Zürcher Strafbehörden untersuchten angeblichen Straftaten (Zeitraum vom Herbst 1995 bis Sommer 1996): Im Prospekt vom 7. April 1994 ist explizit schon auf Seite 1 und in Fettschrift vom “Sanierungskonzept” die Rede. Wer aber in solcher Lage Aktien kauft, muss mit allem rechnen: Totalverlust – aber auch die Chance, ein Vielfaches zu gewinnen. (In letzterem Fall pflegt der Käufer auch mit niemandem teilen zu wollen.)