Im Konkurs der Biber Holding AG gelang es dem ausseramtlichen Konkursverwalter, alle (angemeldeten und zugelassenen) Gläubiger voll zu befriedigen. Am 2. Februar 2000 beantragte H. beim Richteramt, die Forderung sei im Konkursverfahren der Konkursmasse der Biber Holding AG (im Folgenden: Beklagte) vollumfänglich nebst Zinsen in der 3. Klasse als subordinierte Forderung zu kollozieren. Am 20. Dezember 2001 teilte der Vertreter des Klägers mit, dass H. verstorben sei. Alleinerbin ist die Witwe F., die in der Folge unbestritten als Klägerin fungierte.