Will ein Urteil mit der Rüge, das Recht sei falsch bzw. es sei nicht das richtige Recht angewendet worden, angefochten werden, müssen die in der betreffenden Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsmittel ergriffen werden. Im Kanton Solothurn stehen für die Anfechtung von Urteilen die Rechtsmittel der Appellation, der Nichtigkeitsbeschwerde oder des Rekurses zur Verfügung. Ein rechtskräftiges Urteil kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen lediglich noch durch Revision aufgehoben werden. Das 8. Zivilgericht in Bakirköy hat die Ehe der Parteien geschieden und die Nebenfolgen geregelt.