Es gehe darum, die nicht korrekte Anwendung des türkischen Rechts (statt des schweizerischen Rechts) für die Festlegung der Unterhaltsbeiträge für das Kind zu korrigieren. Ein Urteil, welches durch unrichtige Rechtsanwendung zustande gekommen ist, ist grundsätzlich gültig. Selbst wenn ein Schweizer Richter schweizerisches Recht falsch anwendet, ist das Urteil gültig und erwächst in Rechtskraft. Will ein Urteil mit der Rüge, das Recht sei falsch bzw. es sei nicht das richtige Recht angewendet worden, angefochten werden, müssen die in der betreffenden Rechtsordnung vorgesehenen Rechtsmittel ergriffen werden.