Er beweist, dass er eine entsprechende Erläuterung gegenüber dem Amt für Justiz abgeben musste, um in das neu geschaffene Anwaltsregister eingetragen zu werden. Es ist offenkundig, dass durch haltlose Betreibungen der Ruf einer Person und vor allem ihr wirtschaftliches Ansehen, etwa die Kreditwürdigkeit, beeinträchtigt werden können. Dies namentlich dann, wenn die fragliche Betreibung sich auf fast eine Million Franken beläuft. Das Amtsgericht ist auf die negative Feststellungsklage daher zu Recht eingetreten bzw. gutgeheissen. Obergericht Zivilkammer, ZKAPP.2001.34 (Urteil vom 16.08.2001)