43/44 OR anrechnen zu lassen, da sie nur im Rahmen der Haftungsquote des Schädigers auf die Beklagte zurückgreifen kann (BGE 124 III 225, BGE 127 III 448). Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 23. April/03. Mai 2002 (ZKAPP.2001.27) Das Bundesgericht hat die Berufung der Beklagten am 19. November 2002 abgewiesen.