4. (...) Im Mai 1993 hat das Freundespaar I./G. im Hinblick auf eine gemeinsame mehrmonatige Ferienreise einen VW-Bus gekauft. Die Kosten haben sich die beiden geteilt, sowohl bezüglich der Anschaffungs- als auch der Unterhaltskosten. Es liegt ein klassischer Fall einer Mithalterschaft vor, analog zum Sachverhalt, welcher BGE 99 II 315 ff. zu Grunde liegt. (...) Der VW-Bus war mit Wechselschildern zusammen mit dem Fiat Uno ausgestattet worden. Nach Art. 13 Abs. 2 VVV (Verkehrsversicherungsverordnung, SR 741.31) wird ein Wechselschild nur für Fahrzeuge desselben Halters abgegeben.