Sie hat sich weder an den Unterhaltskosten beteiligt noch hatte sie Verfügungsgewalt über das Auto. Nachdem sie ihr eigenes Auto Ende September 1993 aus dem Verkehr nehmen musste und selber noch kein anderes Auto hatte, ihr Freund aber sein eigenes Fahrzeug nur selten brauchte, um zur Arbeit zu fahren, durfte sie den Fiat Uno ab und zu benutzen. Wenn sie auf eigene Kosten Benzin getankt hat, kann das als Dank und Entgelt für den erwiesenen Freundschaftsdienst verstanden werden. 4. (...) Im Mai 1993 hat das Freundespaar I./G. im Hinblick auf eine gemeinsame mehrmonatige Ferienreise einen VW-Bus gekauft.