Als Wohnung, die auch ein Zuhause bietet, blieb sie aber untauglich, und zwar bis auf Weiteres. Immerhin ist bis heute unbekannt, wer die beiden Brandanschläge verübt hat. Ebenso im Dunkeln liegt das Motiv. Ungeklärt ist weiter, wem die Anschläge gegolten haben. All das macht die Räumlichkeiten für längere Zeit praktisch unbewohnbar. Ein Wiedereinzug müsste allenfalls als zumutbar erachtet werden, wenn die Täter gefasst und hinter Schloss und Riegel wären. Dann könnten die Kläger an der gesagten Strasse wieder ruhig wohnen und schlafen. Dem ist jedoch nicht so. Obergericht Zivilkammer, Urteil vom 07. Juli 2000 (ZKAPP.2000.81)