Sie hat damit zugesichert, Räumlichkeiten zum Wohnen zur Verfügung zu stellen. Seit dem Brandanschlag tut sie das nicht mehr, da es sich in der Wohnung ohne Gefährdung der psychischen Gesundheit nicht mehr leben lässt. In einem Haus, auf das bereits zwei Mal ein Brandanschlag verübt worden ist, ohne dass Täter und Motiv bekannt sind, kann man nicht mehr ruhig schlafen. Das gilt nicht nur für die Familie der Kläger, sondern generell. Und wenn es zu solchen Vorfällen kommt, ist es nachvollziehbar, dass man dort nicht nur nicht mehr wohnen will, sondern auch gar nicht mehr wohnen kann. Dies gilt jedenfalls für bisherige Mieter und zwar zumindest für eine gewisse Zeit.