258-259i OR). Die Kläger bemerkten in der Parteibefragung, sie seien nach dem Anschlag vom Schock wie gelähmt gewesen. Die Tochter habe heute noch Albträume. Es liegt eine Bestätigung des Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienstes vor, wonach die beiden Kinder der Kläger nach dem Brandanschlag zur Verarbeitung dieses Ereignisses in jugendpsychiatrischer Behandlung standen. Die Kläger haben damit den Beweis erbracht, dass der Anschlag auf die Wohnung bei ihnen und vor allem den Kindern grosse psychische Probleme hervorgerufen hat. Das wird von der Beklagten denn auch gar nicht bestritten.