SOG 2001 Nr. 6 Art. 2 Abs. 2, 256 ZGB. Bei der Beurteilung der Frage, ob die Anfechtung der Vaterschaft rechtsmissbräuchlich ist, sind die Umstände des konkreten Falles näher zu untersuchen. Sachverhalt (gekürzt): Als sich der Kläger mit der Zweitbeklagten verheiratet hat, war diese im 7. Monat schwanger. Es war unbestritten, dass der Kläger nicht der leibliche Vater des noch ungeborenen Kindes war. Wegen der gesetzlichen Vermutung von Art. 255 Abs. 1 des Zivilgesetzbuches (ZGB, SR 210) galt der Kläger als Vater des Kindes (Erstbeklagte). Nur wenige Wochen nach der Geburt der Erstbeklagten haben sich der Kläger und die Zweitbeklagte wieder getrennt.