A.___ (im Folgenden die Beschwerdeführerin) am 29. September 2025 fristgerecht Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung erhoben hat und verlangt, diese sei aufzuheben und es sei das Grundbuchamt anzuweisen, das Grundstück ausserbuchlich nach Art. 656 Abs. 2 ZGB auf sie zu übertragen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge, der Erwerber bei Aneignung, Erbgang, Enteignung, Zwangsvollstreckung oder gerichtlichem Urteil das Eigentum schon vor der Eintragung im Grundbuch erlangt (Art. 656 Abs. 2 ZGB), bei ausserbuchlichem Eigentumserwerb ein Rechtsgrundnachweis vorgelegt werden muss (Art. 65 Abs. 1 Grundbuchverordnung;