Da jedoch D.___ als eingesetzter Alleinerbe bis zu einer allfällig gutgeheissenen Ungültigkeitsklage einziger Erbe ist, wurde der Vater der Beschwerdeführerin zu Recht nicht zur Inventaraufnahme eingeladen. Ohnehin bildet die Inventaraufnahme nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens, sondern das abgewiesene Gesuch um Einsicht in das Inventar. 7.1