Das Inventar werde deshalb von der Geschäftskontrolle abgeschrieben. 3. Am 1. September 2025 reichte A.___ (nachfolgend die Beschwerdeführerin) eine Beschwerde ein und beantragte, die Abschlussverfügung vom 3. März 2025 (in der mit Schreiben vom 20. August 2025 zugestellten Version) sei aufzuheben.