I. 1. Am [...] 2024 starb B.___. Als Erben hinterliess er seine Ehefrau A.___ sowie seine Nachkommen C.___ und D.___. 2. In der Folge nahm die Amtschreiberei Region Solothurn, Erbschaftsamt, eine Inventarisierung der Vermögenswerte des Erblassers auf. Da unter den Erben keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Inventar mit einer Abschlussverfügung am 3. März 2025 abgeschlossen und der Erbschaftsfall von der Geschäftskontrolle der Amtschreiberei abgeschrieben. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 20. August 2025 stellte die Amtschreiberei A.___ dieselbe Abschlussverfügung zu.