{"Signatur": "SO_OG_004", "Spider": "SO_Omni", "Sprache": "de", "Datum": "2025-11-26", "HTML": {"Datei": "SO_Omni/SO_OG_004_OGBES-2025-6_2025-11-26.html", "URL": "https://gerichtsentscheide.so.ch/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=7001&Parametername=WEB&Schema=JGWEB&Source=&Aufruf=getMarkupDocument&cSprache=DE&nF30_KEY=172996&W10_KEY=11140943&nTrefferzeile=12&Template=/simple/search_result_document.html", "Checksum": "6cb55186005a12519e3b36e08d5970ba"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["OGBES.2025.6"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Solothurn Obergericht Zivilkammer 26.11.2025 OGBES.2025.6"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Solothurn Obergericht Zivilkammer"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Soleure  Zivilkammer"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Soletta  Zivilkammer"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Nachlass B.___, verstorben am [...] 2024"}], "ScrapyJob": "446973/56/2719", "Zeit UTC": "15.04.2026 03:46:14", "Checksum": "7f9c0a313f16b72ce9d175f541a2f9dc", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Solothurn Obergericht Zivilkammer 26.11.2025 OGBES.2025.6\nRegeste:\nNachlass B.___, verstorben am [...] 2024\n\nObergericht\nZivilkammer\nBeschluss vom 26. November 2025\nEs wirken mit:\nOberrichter Hagmann\na.o. Ersatzrichterin Hunkeler\nRechtspraktikantin Knuchel\nIn Sachen\nA.___, vertreten durch Rechtsanwalt Oscar Amstad,\nBeschwerdeführerin\ngegen\nAmtschreiberei Region Solothurn, Erbschaftsamt,\nBeschwerdegegnerin\nbetreffend Nachlass B.___, verstorben am [...] 2024\nzieht die Zivilkammer des Obergerichts in Erwägung:\nI.\n1. Am [...] 2024 starb B.___. Als Erben hinterliess er seine Ehefrau A.___ sowie seine Nachkommen C.___ und D.___.\n2. In der Folge nahm die Amtschreiberei Region Solothurn, Erbschaftsamt, eine Inventarisierung der Vermögenswerte des Erblassers auf. Da unter den Erben keine Einigung erzielt werden konnte, wurde das Inventar mit einer Abschlussverfügung am 3. März 2025 abgeschlossen und der Erbschaftsfall von der Geschäftskontrolle der Amtschreiberei abgeschrieben. Diese Verfügung erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Mit Schreiben vom 20. August 2025 stellte die Amtschreiberei A.___ dieselbe Abschlussverfügung zu. Auf dem Deckblatt der Abschlussverfügung fand sich neu der Hinweis, das Inventar sei am 10. Juli 2025 rechtsgültig geworden. Ausserdem erfolgte auf S. 14 der Abschreibungsverfügung eine Feststellung datiert vom 10. Juli 2025, wonach das Inventar mittels Verfügung vom 10. Juli 2025 abgeschlossen worden sei. Gegen die Abschlussverfügung vom 3. März 2025 habe keine beteiligte Partei eine Beschwerde erhoben. Das Inventar werde deshalb von der Geschäftskontrolle abgeschrieben.\n3. Am 1. September 2025 reichte A.___ (nachfolgend die Beschwerdeführerin) eine Beschwerde ein und beantragte, die Abschlussverfügung vom 3. März 2025 (in der mit Schreiben vom 20. August 2025 zugestellten Version) sei aufzuheben.\n"}