- nach dem Ausgang des obergerichtlichen Verfahrens A.___ dessen Kosten von CHF 500.00 zu bezahlen hat, erkannt: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Der Antrag um Ausrichtung einer Umtriebsentschädigung wird abgewiesen. 3. A.___ hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 500.00 zu bezahlen. Rechtsmittel: Der Streitwert beträgt mehr als CHF 30'000.00. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Eröffnung des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Zivilsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Schweizerischen Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.