- die Parteien mit Verfügung vom 5. Juni 2025 Gelegenheit erhalten hatten, der Amtschreiberei Olten-Gösgen bis 30. Juni 2025 mitzuteilen, ob sie bereit sind, zwecks Einigung über die Versteigerungsbedingungen an einer Besprechung in der Amtschreiberei Olten-Gösgen teilzunehmen, - sich der Beschwerdeführer am 30. Juni 2025 (Posteingang) nicht zu einer Besprechung in der Amtschreiberei Olten-Gösgen äusserte,