- der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. April 2025 um einen persönlichen Termin auf der Amtschreiberei bat, - der Notar der Amtschreiberei Olten-Gösgen die Parteien mit Schreiben vom 23. April 2025 darüber informierte, dass, sofern von den Parteien gewünscht, die Versteigerungsbedingungen anlässlich einer gemeinsamen Besprechung in der Amtschreiberei Olten-Gösgen bereinigt werden können, für Besprechungen zwischen dem Steigerungsleiter und nur einer der Parteien jedoch kein Raum bestehe, - der Beschwerdeführer am 26. Mai 2025 der Amtschreiberei Olten-Gösgen einen eigenen Entwurf der Steigerungsbedingungen zustellte,