5. Publikation der Steigerung im Publikationsorgan unter Nennung der Forderungen und Verursacher mit Forderungsgrund 6. Steigerung auf dem Grundstückareal in [...] 7. Abweisung der Verfügung des Amtschreibers vom 23. Juli 2023 (recte: 2025) - die Geschäftsführung der Grundbuchämter der Aufsicht des Obergerichtes unterliegt und sich das Beschwerdeverfahren unter Vorbehalt abweichender Vorschriften nach den Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, BGS 124.11) über das Verfahren vor den Verwaltungsgerichtsbehörden richtet (§ 298 Abs. 1 und 3 des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [EG ZGB, BGS 211.1]),