angemessen. Die Rechtsvertreterin hatte bereits am Vortag telefonisch und per E-Mail Kontakt mit der Klientschaft. Für die Arbeiten vom 10. und 13. Mai 2024 wurden 5.75 Stunden für drei E-Mails an die Klientschaft, eine E-Mail von der Klientschaft und die Beschwerde mit Beweismittelverzeichnis geltend gemacht. In Anbetracht der Länge der Beschwerde (5.5 Seiten ohne Deckblatt und Schlusswort) und dem bis dahin regen Austausch mit der Klientschaft erscheint ein Aufwand von total 4 Stunden angemessen.