von Klient, Studium, Notieren Frist, E-Mails von und an Klientschaft, E-Mail an EA O-G , Anruf Klientschaft) erscheint ein Aufwand von insgesamt einer Stunde angemessen, insbesondere in Anbetracht der Länge der Verfügung der Beschwerdegegnerin (2 Seiten) und der Tatsache, dass zum Teil Kanzleiaufwand geltend gemacht wird, der bereits im Stundenansatz einer Anwältin inbegriffen und nicht separat zu vergüten ist. Auch für die Arbeiten vom 8. Mai 2024 (E-Mail von Hr. [...], Studium Unterlagen, E-Mail an Klientschaft, Anruf an EA O-G, E-Mails von und an Klientschaft, Aktenstudium, E-Mail mit Einschätzung und Empfehlung an Klientschaft) erscheint ein Aufwand von insgesamt einer Stunde