Für die Arbeiten vom 7. Mai 2024 (Dossiereröffnung, COI, Rechnung an Klient, Dossierschliessung, Ablage, Empfang Vf. von Klient, Studium, Notieren Frist, E-Mails von und an Klientschaft, E-Mail an EA O-G , Anruf Klientschaft) erscheint ein Aufwand von insgesamt einer Stunde angemessen, insbesondere in Anbetracht der Länge der Verfügung der Beschwerdegegnerin (2 Seiten) und der Tatsache, dass zum Teil Kanzleiaufwand geltend gemacht wird, der bereits im Stundenansatz einer Anwältin inbegriffen und nicht separat zu vergüten ist.