6.1 Dem Verfahrensausgang entsprechend auferliegen die Prozesskosten dem Staat. Die Zentrale Gerichtskasse wird angewiesen, der Beschwerdeführerin den von ihr geleisteten Kostenvorschuss von CHF 1'300.00 zurückzuerstatten. 6.2 Die Rechtsvertreterin der Beschwerdeführerin macht für das Beschwerdeverfahren einen Aufwand von 19.55 Stunden à CHF 295.00 zuzüglich MwSt. von 8.1 % (CHF 472.90) geltend. Dieser Aufwand erscheint unangemessen hoch. Für die Arbeiten vom 7. Mai 2024 (Dossiereröffnung, COI, Rechnung an Klient, Dossierschliessung, Ablage, Empfang Vf.