2.4 Aus der mangelhaften Eröffnung eines amtlichen Schriftstücks dürfen den Parteien keine Nachteile erwachsen. Kein Rechtsnachteil besteht, wenn die fehlerhafte Eröffnung ihren Zweck trotz des Mangels erreicht hat. Es ist im individuell-konkreten Fall zu prüfen, ob die betroffene Person durch den gerügten Eröffnungsmangel tatsächlich irregeführt und dadurch benachteiligt worden ist (zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 2C_901/2017 E. 2.2.4). 2.5 In ihrer Vernehmlassung vom 31. Juli 2024 schilderte die Beschwerdegegnerin, dass C.___ bereits in vielen Verfahren vor der Amtschreiberei Olten-Gösgen, Erbschaftsamt, als Erbin oder Vermächtnisnehmerin behandelt worden sei.