Sie erhebt als Alleinerbin Anspruch auf das Grundstück, das ihrer Tante F.___ enteignet worden sei und behauptet eine Übertragung ohne gültigen Rechtsgrundausweis. Inwiefern aufgrund dieses Standpunktes ein Interesse an der Einsicht weiterer – und welcher – Grundbuchbelege bestehen soll, ist weder dargetan noch ersichtlich. Vielmehr liegt wie oben dargelegt mit dem Vertrag über den Verkauf dieses Grundstück ein Rechtsgrundausweis vor. 8. Die Beschwerde ist demnach abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. Wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, war sie zum vornherein aussichtslos.