Obergericht Zivilkammer Urteil vom 17. Mai 2024 Es wirken mit: Oberrichter Flückiger Oberrichter Frey Gerichtsschreiber Schaller In Sachen A.___, vertreten durch B.___ und C.___ Beschwerdeführer gegen Amtschreiberei Grenchen-Bettlach, Beschwerdegegnerin betreffend Akteneinsichts- und Auskunftsrecht zieht die Zivilkammer des Obergerichts in Erwägung: 1. Das Erbschaftsamt Grenchen-Bettlach beantwortete am 2. Februar 2024 zwei Eingaben von B.___ und C.___, beide datiert vom 18. Januar 2024. Darin hätten diese stellvertretend für Frau A.___ die Ausstellung einer neuen Erbenbescheinigung geltend gemacht.