Bei dieser Sachlage erweist sich die Beschwerde als offensichtlich unzulässig. Es kann deshalb sogleich ohne Einholung einer Vernehmlassung des Grundbuchamtes nicht darauf eingetreten werden. Bei diesem Ausgang hat der Beschwerdeführer die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit einer Entscheidgebühr von CHF 400.00 zu bezahlen. Demnach wird beschlossen: 1. Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten. 2. A.___ hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens von CHF 400.00 zu bezahlen. Rechtsmittel: Der Streitwert liegt unter CHF