Ihr Zweck besteht vorab darin, eine grundbuchliche Verfügung, die ohne das Wissen der Beteiligten erfolgt, diesen zur Kenntnis zu bringen, damit sie allenfalls ihre Rechte wahren können. Zudem markiert der Zugang der Anzeige den Beginn des Fristenlaufs für derartige Anfechtungen. Es stellt sich daher sogar die Frage, inwiefern der Erlass einer solchen Anzeige anfechtbar ist. So ist denn auch vorliegend weder dargetan noch ersichtlich, inwiefern der Beschwerdeführer durch die Anzeige einen Nachteil erlitten und ein schützenswertes Interesse an deren Anfechtung haben sollte.