969 ZGB zukommen. Darin wird dieser darüber informiert, dass eine Teilfläche des berechtigten Nachbargrundstückes ([xy]) abparzelliert und mit dem weiteren Nachbargrundstück ([xz]) vereinigt wurde, wobei das Wegrecht nicht auf das vereinigte Grundstück übertragen wurde. Weiter wird darin festgehalten, dass die Dienstbarkeit auf dem Grundstück ([xy]), ab welchem abparzelliert wird, unverändert im Grundbuch eingetragen bleibt. 2. Mit Schreiben datiert vom 30. Januar 2023 gelangte A.___ an das Grundbuchamt Thal-Gäu. Darin erklärt er, er sei mit dieser Änderung als Eigentümer der Parzelle [xx] nicht einverstanden.