Es wird unumgänglich sein, dass sich die Parteien diesbezüglich auf eine andere Person/Institution einigen, sofern sie auf einen solchen bestehen. 5.3 Es stellt sich nach dem oben gesagten die Frage, ob der Vergleich ohne diesen Punkt nicht abgeschlossen worden wäre. Davon ist trotz der Stellungnahme des Beschwerdegegners 2 nicht auszugehen. Die Erbschaft kann auch ohne externen Liquidator geteilt werden. Die Person des Liquidators hat objektiv keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der restlichen Vereinbarung, insbesondere nicht auf jene Teile, für die zwingendes Recht gilt.