In Bezug auf die Person des Liquidators ist der Vergleich folglich wegen nachträglicher Unmöglichkeit ebenfalls nicht umsetzbar. Da dieser Punkt nicht die ausschliessliche Zuständigkeit des Amtschreibers betrifft, ist der Amtschreiber der Region Solothurn rechtlich nicht zur Mandatsübernahme verpflichtet. Das Amt des Liquidators kann im Gegensatz zur öffentliche Beurkundung von Rechtsgeschäften über Grundstücke von jedermann übernommen werden, zum Beispiel auch von einem privaten Notar, einem Treuhänder oder sogar von einem Erben oder mehreren Erben gemeinsam. Eine zwingende Zuständigkeit besteht nicht.