Eine allfällige Zuständigkeit des Amtschreibers von Thal-Gäu ergibt sich aus diesem Grund auch für die beiden in [...] gelegenen Grundstücke nicht. 5.1 Für die Durchführung der Liquidation haben sich die Parteien vergleichsweise auf den Beizug des Amtschreibers der Region Solothurn geeinigt (Ziff. 7 des Vergleichs). Dieser hat das Mandat auf Anfrage abgelehnt, obwohl sein Stellvertreter die Übernahme des Mandats offenbar vorgängig zugesagt hatte. In Bezug auf die Person des Liquidators ist der Vergleich folglich wegen nachträglicher Unmöglichkeit ebenfalls nicht umsetzbar.