Das gilt umso mehr, als alle Parteien anlässlich der Schlichtungsverhandlung von Anwälten vertreten wurden, die gleichzeitig Solothurner Notare sind. Die allgemeine Lebenserfahrung spricht sodann dagegen, dass die Parteien bewusst eine rechtswidrige Regelung gewählt haben sollen, zumal damit ihr Problem nicht hätte gelöst werden können. Liegen die Grundstücke in mehreren Amtskreisen ist derjenige Amtschreiber zuständig, der angegangen wird, vorliegend ist das der Amtschreiber von Olten-Gösgen. Die Beschwerde ist daher in diesem Punkt gutzuheissen.